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« Previous Page Table of Contents Next Page »6. Feuerwehrangelegenheiten
- Zustimmung zur Wahl der Abteilungskommandanten der Frei-willigen Feuerwehr Abteilungen Waldmannshofen, Schmer-bach und Niederrimbach
7. Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Creglin-gen
8. Erlass einer Satzung über einen verkaufsoffenen Sonntag am 26. Juni 2011 in Weiler
9. Außenbereichssatzung für den Ortsteil Oberrimbach 10. Märktekonzept
- Neuorganisation des Ostermarkts und des Künstler- und Bau-ernmarkts
11. Ortsentwässerung und Ortsnetz Freudenbach, Verbindungska-nal Craintal-Freudenbach,
- Vergabe der Tief- und Rohrleitungsarbeiten
12. Bestellung von Bürgermeister Uwe Hehn zum Eheschließungs-standesbeamten der Stadt Creglingen 13. Verschiedenes
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Stadt Creglingen/Wahlkreis 23 Main-Tauber
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. März 2011 findet die Wahl zum 15. Landtag von Ba-den-Württemberg statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 13 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums 001-01 Creglingen Caféteria im Schulzentrum
Creglingen, Kieselallee 15 002-02 Reinsbronn Gemeinschaftshaus Reinsbronn 003-03 Waldmannshofen Rathaus Waldmannshofen 004-04 Frauental Rathaus Frauental 005-05 Freudenbach Rathaus Freudenbach 006-06 Craintal Rathaus Craintal
007-07 Archshofen Gemeinschaftshaus Archshofen 008-08 Finsterlohr Gemeinschaftshaus Finsterlohr 009-09 Blumweiler Gemeinschaftshaus Schwarzenbronn 010-10 Oberrimbach Rathaus Oberrimbach 011-11 Schmerbach Rathaus Schmerbach 012-12 Münster Rathaus Münster
013-13 Niederrimbach Gemeinschaftshaus Niederrimbach
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 6. März 2011 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt am 27. März 2011 um 17.00 Uhr im Rathaus Creglingen, Torstr. 2, 97993 Creglingen, Zimmer 1.3 zu-sammen.
3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4). Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Per-sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in er-hält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehän-digt.
Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt sei-ne/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahl-vorschlag er/sie sich entscheiden will.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe un-gültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Wahlumschlag ei-ne derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kenn-zeichnung des Stimmzettelumschlags.
A MTLICHES
Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise ge-faltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeister-amt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel-umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahl-schein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe-nen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stel-le abgegeben werden.
5. Der/Die Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflich-tet, die sie von der Stimmabgabe eines/einer anderen erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-ses imWahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Creglingen, 19. März 2011 gez. Hehn, Bürgermeister
Infoveranstaltung im Romschlössle
Vorstellung des neuen Baugebiets „Schafgärten II“
Am Freitag, 25. März 2011 findet um 19.30 Uhr im Romschlössle in Creglingen eine Infoveranstaltung zur Erweiterung des Baugebiets Schafgärten statt. Die Firma Ströbel-Bau aus Spielbach ist Bauträger dieses Baugebiets, die an der Infoveranstaltung die Planungen vor-stellt. Neben dem Baugebiet „Schafgärten II“ werden auch Planun-gen zu neuen Eigentumswohnungen und das neue Pflegeheim mit Seniorenwohnungen in der Klingener Straße vorgestellt.
Der Bebauungsplan für „Schafgärten II“ nimmt bereits Gestalt an, die ersten Bauplätze können schon reserviert werden. Neben einer generellen Information über die Planungen können die Besucher an der Infoveranstaltung auch konkrete Wünsche zu Grundstücksgrö-ßen äußern. Die Häuser und Wohnungen werden individuell für die Kunden zugeschnitten.
In vielen Orten der Region konnte die Firma Ströbel-Bau bereits ih-re Bauqualität unter Beweis stellen: Verschiedenste Einfamilien- und Doppelhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Senioren-Wohnanlagen oder Pflegeheime – Ströbel Bau hat für alle Wünsche die passende Antwort. Die Ausbauhandwerker sind einheimische Firmen, mit de-nen bereits eine langjährige und gute Geschäftsbeziehung besteht. Sehr aktiv ist Ströbel Bau derzeit in Rothenburg, dort entstehen zwei Mehrfamilienhäuser, in Uffenheimwird ein Generationenpark gebaut. Einer Pressemitteilung der Firma Ströbel-Bau ist zu entnehmen, dass sich die Objekte von Ströbel-Bau unter anderem durch folgende Punkte auszeichnen:
• Moderne Architektur und hochwertige Ausstattung • Gelungene Raumschnitte mit modernster Technik
• Innovative Energiekonzepte mit sehr gutemWärmeschutz sorgen für geringe Energiekosten. • Super Lage in Creglingen
Für weitere Informationen melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer 07939/99099-0 oder per E-Mail an info@stroebel-bau.de sowie auf der Homepage www.stroebel-bau.de.
Stadt MIT IDEEN
Nummer 11 19. März 2011
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