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Freitag, 20. Dezember 2013, Nummer 51/52
Veranstaltungskalender vom 8. Januar 2014 bis 12. Januar 2014
Mi., 08.01.2014 Filmcafé „The Sapphires“, Prestige
14 Uhr
Filmtheater Künzelsau, Mühlgrabenweg 7
Do., 09.01.2014 Kaffeenachmittag, Arbeiterwohlfahrt Orts-
14 Uhr
verein Künzelsau e. V., Feuerwache Kün-
zelsau
Do., 09.01.2014 Neujahrskonzert in der Stadthalle,
19.30 Uhr
Stadtverwaltung Künzelsau,
Stadthalle Künzelsau
Fr., 10.01.2014 Clubabend, SC Kocher-Jagsttal e. V.,
18.45 Uhr
Landgasthof Lell, Belsenberg
Sa., 11.01.2014 Vereinsabend Feuerwache,
20 Uhr
NaturFreunde Künzelsau e. V.,
Feuerwache Künzelsau
So., 12.01.2014 Gemeinsames Kirchenkonzert
17 Uhr
Bläserklasse der Georg-Wagner-Realschule,
das Jugendsinfonieorchester der Jugend-
musikschule, das Jugendblasorchester, die
Bläserwerkstatt und die Stadtkapelle Kün-
zelsau, St. Paulus Kirche
Aktuelle Ausstellungen
bis 29.12.2013
Weihnachtsausstellung
Mi. bis Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr
Galerie am Kocher
Sa., So. und Feiertag
11.00 bis 17.00 Uhr
bis 16.02.2014
„Farben, Geschichten, Poesien - Karl Hurm in der Sammlung Würth“
täglich von 11.00 bis 17.00 Uhr
Hirschwirtscheuer
bis 02.03.2014
„Künzelsauer Porträtisten im Biedermeier. Die Maler Klein und Ehrhardt.“
Mi. bis So., 11.00 bis 17.00 Uhr
Stadtmuseum
bis 30.03.2014
„A.E.I.O.U. – Österreiche Aspekte in der Sammlung Würth“
täglich von 11.00 bis 18.00 Uhr
Museum Würth, Gaisbach
bis Frühjahr 2014
„Quo Vaids - Woher? Wohin?“
Mo., Di., Fr., 7.00 bis 19.00 Uhr
D-Gebäude der Reinhold-Würth-Hochschule
Mi., Do., 7.00 bis 21.00 Uhr
Sa., 7.30 bis 16.00 Uhr
Sonstiges
Betriebe des Bauhauptgewerbes, des
Dachdeckerhandwerkes, des Garten-
und Landschaftsbaus können von De-
zember bis März Saison-Kurzarbeiter-
geld beziehen. Für die Betriebe des Ge-
rüstbauhandwerks gilt dies im Zeit-
raum von November bis März. Fehlt es
Unternehmen in diesen Monaten an
Aufträgen und möchten sie aus diesem
Grund Saison-Kurzarbeitergeld bean-
tragen, so ist eine Anzeige über Ar-
beitsausfall zwingend erforderlich. Die
Anzeige muss spätestens in demMonat
bei der Agentur für Arbeit eingehen, in
dem die Kurzarbeit beginnt. Bei aus-
schließlich witterungsbedingtem Ar-
beitsausfall ist keine Anzeige erforder-
lich. Die Leistungsanträge können nur
bewilligt werden, wenn sie innerhalb
einer Ausschlussfrist von drei Monaten
bei der zuständigen Agentur für Arbeit
eingereicht wurden.
Sofern bekannt, sollte immer die Kurz-
arbeitergeld-Nummer angegeben wer-
den, bei erstmaligen Anträgen auch die
Betriebsnummer. Nur vollständig aus-
gefüllte Anträge können bearbeitet
werden.
Anzeigen und Anträge auf Saison-Kurz-
arbeitergeld bitte an die Agentur für Ar-
beit Mannheim, Operativer Service 032,
68156 Mannheim richten.
Weitere Informationen sind unter den
Kontaktdaten E-Mail: Mannheim.032-
, Telefon 08 00/
4 55 55 20 erhältlich.
Entlassungen auf dem Bau vermeiden:
Saison-Kurzarbeitergeld in der Winterzeit
Die Energieagentur Hohenlohekreis
GmbH informiert:
Richtig einheizen und
dabei sparen
Eine Raumtemperatur von 20 Grad, un-
verdeckte Heizkörper, Heizungsventile
schließen beim Lüften: Schon wenige
Tricks helfen, deutlich Heizkosten zu
sparen.
Wer sich näher mit diesem Thema be-
fasst, kann sich gerne an die Energie-
agentur Hohenlohekreis GmbH, Telefon
0 79 40/1 86 65 wenden. Unabhängige
Spezialisten beantworten hier kosten-
los alle Fragen rund ums Energiesparen
in Gebäuden.